Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco e.V.) ersucht den Bundespräsidenten, das Zugangserschwerungsgesetz nicht zu unterzeichnen, da es verfassungswidrig sei.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft bekämpft weiterhin das Gesetz für Internet-Sperren. Das Zugangserschwerungsgesetz, das den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen erschweren soll, ist nach Meinung des eco verfassungswidrig. Der Bundespräsident solle durch Veweigerung seiner Unterschrift ein in-Kraft-treten des Gesetzes verhindern. Der Eco begründet seine Auffassung damit, dass der Bund für die Gefahrenabwehr im Bereich der Kinderpornografie-Bekämpfung nicht zuständig ist. Deshalb sei das Gesetz nicht mit den Prinzipien des föderalen Systems und der Verfassung vereinbar.
In den Augen vieler Experten hat das Gesetz weitere Mängel: Der Filteransatz auf DNS-Ebene greife in der Praxis nicht wirkungsvoll. Auch sei die Erstellung von Sperrlisten im Geheimen ohne Richtervorbehalt kritisch. Ohne gesetzliche Grundlage, so urteilte das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dürfe das BKA keine Sperrlisten herausgeben. Der Chef des BKA soll eidesstattlich versichern, dass die Behörde noch keine Sperrlisten herausgegeben hat. Damit hat das Gericht der freiwilligen Selbstverpflichtung zur Einführung von Internet-Sperren, die Carrier wie die Telekom oder Vodafone im Frühsommer unterzeichnet hatten, eine Absage erteilt.
10. Oktober 2009